- Handauflegung
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Geste des Auflegens der Hand od. beider Hände auf das Haupt eines Menschen (od. auf einen Gegenstand) zum Zwecke der Segnung od. auch der Heilung von Krankheiten.
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Handauflegung,das Auflegen der Hände auf das Haupt eines Menschen oder auf eine Sache; in zahlreichen Religionen verbreitet, dient die Handauflegung generell der Übermittlung des Segens, aber auch der Heilung und der Weihe bei der Übertragung eines Priester- oder Herrscheramtes. - Das Alte Testament kennt die Handauflegung als Segensgestus (1. Mose 48, 14 f.) und als symbolischer Gestus der Übertragung von geistlicher Gewalt (4. Mose 27, 18 ff.) und von Schuld (3. Mose 16, 21 f.), das Neue Testament als Segens- (Markus 10, 16) und Heilungsgestus Jesu (Lukas 4, 40) und als Weihegestus der Apostel (Apostelgeschichte 6, 6). - In den christlichen Kirchen ist die Handauflegung in der katholischen Kirche, den anglikanischen und den orthodoxen Kirchen die Übertragung des Heiligen Geistes versinnbildlichendes äußeres Zeichen des Weihesakraments, in den evangelischen (v. a. lutherischen) Kirchen die Taufe, Konfirmation, Trauung und Ordination begleitende, als persönliche Zueignung von Fürbitte und Segen verstandene Handlung. Darüber hinaus kennt die katholische Kirche eine sakramentale, zur Gültigkeit des Sakraments erforderliche Handauflegung bei der Firmung und eine sehr vieldeutige, symbolische Handauflegung bei der Krankensalbung, bei Sachweihen (Taufwasser), Bußriten, Exorzismen und Sakramentalien.* * *
Universal-Lexikon. 2012.